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Pflegschaftsverfahren: Mediation bleibt freiwillig

Pflegschaftsverfahren: Mediation bleibt freiwillig

  • 31. Oktober 2014
  • RA Mag. Barbara Belyus

Im Pflegschaftsverfahren können Eltern zu Beratungen und Schulungen, sowie der Teilnahme an einem Erstgespräch über Mediation verpflichtet werden. Eine zwangsweise verordnete Psychotherapie in Form einer Familientherapie geht jedoch zu weit, wie der OGH jüngst entschied. Es ging es um ein 13-jähriges Kind, das seit der Trennung der Eltern bei der Mutter lebt. Der Kontakt zum Vater war seit Jahren abgebrochen, da sich der Sohn vor dem Vater fürchtete und ihn ablehnte. Diese Ablehnung beruhte auf dem freien und unbeeinflussten Willen des Kindes, wie das Gericht feststellte.

Das Pflegschaftsrecht ist eine sensible Materie, in der das Wohl des Kindes im Vordergrund steht. Eltern sind im Zuge einer Trennung oft mit eigenen Problemen überfordert oder haben unterschiedliche Auffassungen was gut für ihr Kind ist. Das Pflegschaftsgericht hat die Aufgabe die Interessen des Kindes zu wahren. Nachdem gutes Zureden nicht immer wirkt, steht dem Gericht ein Katalog von Maßnahmen zur Verfügung, die angeordnet werden dürfen. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Interessen des Kindes bzw. der Eltern weder gefährdet noch unzumutbar beeinträchtigt werden dürfen.

Maßnahmenkatalog des Gerichtes

Vom Gesetz ausdrücklich genannte Maßnahmen sind etwa der Besuch einer Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung oder die Teilnahme an einem Erstgespräch über Mediation. Im Rahmen dieses Erstgespräches soll die Mediation und deren Möglichkeiten vorgestellt werden. Die betreffenden Eltern sollen sich ein Bild machen können, ob eine Mediation für sie in Frage kommt. Eine „Zwangsmediation“ der Eltern ist allerdings ausgeschlossen, da sie den Grundsätzen der Mediation (Freiwilligkeit!) widersprechen würde.

In der Entscheidung 4 Ob 139/14s vom 17.9.2014 ging es um eine gerichtlich angeordnete Familientherapie unter Einbeziehung beider Elternteile und des 13-jährigen Kindes. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass diese zwangsweise psychotherapeutische Behandlung einen zu massiven Eingriff in die Persönlichkeit der Betroffenen bildet.

Lösung durch Mediation

Gerade im Familienbereich bietet die Mediation eine sinnvolle Möglichkeit Konflikte zu lösen. Ein Gerichtsurteil bestimmt im Regelfalle eine Partei zum Sieger und eine zum Verlierer. Die Lösung des Konfliktes wird einem Dritten, dem Gericht, überlassen. Das kann das weitere Auskommen der Parteien ungemein belasten oder sogar unmöglich machen. Bei der Mediation hingegen sind beide Parteien gefordert eigenverantwortlich und freiwillig an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten. Voraussetzung ist immer die Bereitschaft von beiden Parteien sich auf diesen alternativen Weg einzulassen.

Möchten Sie wissen, ob Ihr Konflikt für eine Mediation geeignet ist?
Kontaktieren Sie mich per E-Mail unter  belyus@r-l.at.

Foto der Steine – © Friedberg / fotolia.com