Honorar

Ihre Anfrage

Die Beantwortung Ihrer Anfrage, ob ich Ihren Fall übernehmen kann und welche Kosten mit meiner Tätigkeit voraussichtlich verbunden sein werden, erfolgt selbstverständlich kostenlos. Ihre Anfrage unterliegt von Beginn an vollständig der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

Erstgespräch

Für ein Erstberatungsgespräch in meiner Kanzlei im Ausmaß von 60 Minuten verrechne ich eine ermäßigte Pauschale von € 180,– inkl. USt. Wenn Sie mich mit Ihrer Vertretung beauftragen, wird im Rahmen des Erstgespräches der Umfang meiner Tätigkeit und das dafür anfallende Honorar vereinbart.

Honorarvereinbarungen

In Frage kommen drei Abrechnungsvarianten:

  1. Fixe Pauschale für im Vorhinein festlegbare Leistungen z.B. Vertragserrichtung, Mahnschreiben, Wohnungseigentumsbegründung, Errichtung von Gesellschaften.
  2. Stundensatz für zusätzliche Leistungen, deren Umfang im Vorhinein nicht abschätzbar  ist z.B. aufwändige Rechts-Recherchen mit schriftlicher Stellungnahme, außergerichtliche Verhandlungen mit Gegnern, Abstimmung mit Behörden.
  3. Abrechnung nach Rechtsanwaltstarifgesetz: Hier wird nach festgelegten Honorarsätzen abgerechnet z.B. Gerichtsprozesse

Bei Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz

Gerne erstelle ich Ihnen vor der Einlassung in ein Gerichtsverfahren eine Aufstellung der Kosten für die anfallenden Leistungen (z.B. Klage, Schriftsatz, Verhandlungsstunde), damit Ihnen eine Abschätzung des finanziellen Prozesskostenrisiko möglich ist. Die tatsächlichen Kosten hängen jedoch von der Länge des Gerichtsverfahrens (Anzahl und Dauer der Verhandlungen, Schriftsätze, Instanzenzug, etc.) ab und sind im Vorhinein nicht endgültig festlegbar. Soweit Sie im Prozess obsiegen, haben Sie einen Kostenersatzanspruch und Ihr Gegner hat Ihnen sämtliche Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu ersetzen.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kläre ich unentgeltlich für Sie ab, ob für Ihren Fall eine Rechtsschutzdeckung besteht.