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Vortrag: Recht und Optometrie

Vortrag: Recht und Optometrie

  • 21. Oktober 2015
  • RA Mag. Barbara Belyus

Die Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Gesundheitsberufe, hat mich eingeladen, im Rahmen einer Fachtagung am 03.10.2015 einen Vortrag zu halten. Adressaten waren Augen- und Kontaktlinsenoptiker, die in Österreich unter der Berufsbezeichnung Optometrist zusammengefasst werden. Die Themen bestanden aus einschlägigem Berufsrecht, Aspekten im Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz und allfällige Haftungen.

Trotz einheitlicher Berufsbezeichnung in der EU, verstehen nicht alle Staaten  das Gleiche unter Optometrist. Die Berufsbilder innerhalb der EU weichen zum Teil deutlich voneinander ab. Deshalb kann man auch die Berufsbefugnisse innerhalb der Europäischen Union derzeit noch nicht gleichsetzen. Das österreichische Berufsrecht basiert auf der Zuordnung des Optometristen zum Handwerk Augen- und Kontaktlinsenoptik und ist in der Gewerbeordnung (GewO) geregelt.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll die Allgemeinheit, die Mitbewerber und die Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken im geschäftlichen Verkehr schützen. Die Verwendung von relativ unbestimmten Formulierungen führt zu einer durch richterliche Rechtsfortbildung gestalteten Materie. Der Überblick in einem solchen Case-Law System ist schwer. Jedenfalls wichtig ist es auf den Außenauftritt zu achten, denn macht man hier Fehler, so drohen langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren.

Weiters habe ich Aspekte des Vertragsrecht anhand eines Brillenkaufes erklärt und bin überblicksweise auf Unterschiede bei Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung und Garantie eingegangen. Insbesondere gegenüber Verbrauchern ist weiters auf die zunehmende Verschärfung der einschlägigen Vorschriften zu achten. Aufgrund des Verbraucherrechte-Umsetzungsgesetz (VRUG) erfolgten Änderungen im Konsumentenschutzgesetz (KschG) und die Neueinführung des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), die alle Berufsgruppen betreffen.

Traditionelle Vorurteile gegenüber Rechtsvorträgen waren beim Publikum nicht bemerkbar – ganz im Gegenteil herrschte reges Interesse beim Publikum. Ich freue mich, dass ich spannende Themen präsentieren konnte!